Bürge Definition

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Bürge - Unter dem Begriff Bürge versteht man eine Person, die sich dazu bereit erklärt, für die Schulden bzw. Verbindlichkeiten einer anderen Person zu haften. Der Bürge ist für die Erfüllung der Schuld verpflichtet. Ein Bürgschaft dient als Sicherheit für den Gläubiger, denn wenn der Schuldner nicht im Stande dazu ist die Schulden zu begleichen, übernimmt der Bürger diese. Eine Bürgschaft wird vertraglich festgehalten.

Lesen Sie hier mehr zu Bürgschaftsvertrag, Bankbürgschaft und Bonität.

Bürge im Überblick



  • Person, die Schulden bzw. Verbindlichkeiten einer anderen Person übernimmt

  • Der Bürge ist für die Erfüllung der Schuld verpflichtet

  • dient als Sicherheit für den Gläubiger

  • Eine Bürgschaft wird vertraglich festgehalten

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