
Altbauten sind aufgrund ihrer einzigartigen Struktur sehr beliebt. Große Räume mit hohen Fenstern und alten Holztüren, die beim Öffnen und Schließen gern ein wenig knarren dürfen, stehen für eine traditionelle Lebensart. Viele der Gebäude sind mehr als einhundert Jahre alt. Eine Sanierung kann den Wohnungen neuen Glanz schenken. Planen Sie den Verkauf eines Altbaus als Sanierungsobjekt, sind wir Ihnen mit einer Vielzahl an Dienstleistungen gern behilflich. In einem persönlichen Gespräch können wir den Verkauf besprechend und die ersten Schritte bereits einleiten. Sprechen Sie uns bei Fragen rund um die Verkaufsabsicht gern an.
Umsiedlung der Mieter bei großen Bauprojekten
Sind umfassende Arbeiten sowohl an der Fassade als auch im Innenbereich geplant, ist es empfehlenswert, die Mieter vorab umzusiedeln. Für eine Komplettsanierung ist der Auszug von Mietern sogar Pflicht. Gleiches gilt für Eigentümer, die sich mit Unterstützung der Eigentümergemeinschaft in einem Mehrheitsbeschluss auf eine Sanierung geeinigt haben. Doch auch Eigentümer, die eine Immobilie neu erworben haben, streben gern eine Altbausanierung mit anschließender Neuvermietung an. Die Chance ist in allen Regionen Hessens und der Pfalz groß, dass sich die sanierten Wohnungen einer großen Beliebtheit erfreuen und in der Folge kurzfristig vermietet werden. Eine optimale Planung ist wichtig, um alle Sanierungsarbeiten zu realisieren und zügig durchführen zu können. Es gibt verschiedene Dinge zu beachten und vorab zu klären. Dann sind Sie vor unliebsamen Überraschungen geschützt.
Die Auflagen des Denkmalschutzes
Bevor Sie mit der detaillierten Planung der Altbausanierung beginnen, ist es wichtig, dass Sie sich mit den Auflagen des Denkmalschutzes auseinandersetzen. Nicht immer werden diese Auflagen beim Verkauf einer Immobilie direkt kommuniziert, und das hat seinen guten Grund. Mitunter verhindern die Auflagen eine geplante Sanierung, oder sie sind für hohe Kosten ursächlich. Elemente, die für den Denkmalschutz von Belang sind, befinden sich häufig an der Fassade. Stuck darf nicht entfernt werden und Änderungen an den Maueröffnungen für die Fenster und Türen sind verboten. Es gibt Auflagen, dass Fenster nur aus Holz und nicht aus Kunststoff gefertigt sein dürfen. Auch ihre Form und Gestaltung darf nicht verändert werden. So ist es mitunter nicht erlaubt, Sprossenfenster durch solche zu ersetzen, die keine Sprossen haben. Beachten Sie außerdem, dass es Auflagen gibt, nach denen Sie gar keine neuen Fenster einsetzen dürfen, sondern die vorhandenen Elemente sanieren müssen. Gleiches gilt für Türen, wenn diese Bestandteil der Fassade sind. Besonders kostenintensiv können Vorgaben sein, die komplette Sanierung der Fassade umfassen, um diese in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Genehmigungen für die Sanierung des Altbaus einholen
Selbst wenn der Denkmalschutz das Gebäude nicht mit spezifischen Auflagen belegt hat, benötigen Sie für eine Umgestaltung Genehmigungen. Diese betreffen vor allem den Außenbereich. Veränderungen der Maueröffnung für Fenster und Türen und eine neue farbliche Gestaltung der Fassade sollten vorab mit den Behörden besprochen werden. Es ist von Vorteil, wenn Sie sich bereits vor dem Kauf der Immobilie mit den Behörden in Verbindung setzen. So finden Sie heraus, ob es Auflagen gibt und in welchem Maße diese Auflagen für Ihre Planung relevant sind. Wenn Sie es wünschen, sind wir Ihnen gern bei der Beschaffung aller wichtigen und relevanten Informationen behilflich.
Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland – berechnen Sie den genauen Betrag mit dem Grunderwerbsteuer berechnen. Wie hoch die Maklerprovision in Ihrem Bundesland ausfällt, berechnen Sie mit dem Maklerkosten Rechner.