Maklerprovision (Teilung)

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Seit dem 23. Dezember 2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur Halbteilung der Maklerprovision bei Wohnimmobilien. Der Käufer zahlt maximal so viel Provision wie der Verkäufer – eine Regelung, die Käufer vor überhöhten Maklerkosten schützt.

Die drei Modelle

  • Doppelmakler: Makler vertritt beide Seiten → Provision wird hälftig geteilt (häufigster Fall)
  • Verkäuferauftrag: Nur der Verkäufer beauftragt → Verkäufer zahlt volle Provision, kann max. 50 % an Käufer weitergeben
  • Käuferauftrag: Nur der Käufer beauftragt → Käufer zahlt allein (selten)

Hinweis: Mieterhöhungen sind an strenge gesetzliche Vorgaben gebunden. Ohne Modernisierung dürfen Mieten innerhalb von 3 Jahren maximal um 20 % steigen (Kappungsgrenze).

Provisionshöhe nach Region

Die Gesamtprovision liegt zwischen 5,95 % und 7,14 % (inkl. MwSt.). In Berlin, Brandenburg und Hamburg ist 7,14 % üblich, in Bayern und Baden-Württemberg eher 5,95–7,14 %.

Gut zu wissen: Achten Sie bei der Finanzierung auf Sondertilgungsrechte. Schon 5 % Sondertilgung pro Jahr können die Laufzeit um mehrere Jahre verkürzen.

Die genauen Maklerkosten in Ihrem Bundesland berechnen Sie mit dem Maklerkosten Rechner.

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