Der Verwaltervertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Hausverwalter. Er wird von der Eigentümerversammlung beschlossen und sollte klar definierte Leistungen, Vergütung und Kündigungsfristen enthalten.
Wichtige Vertragsinhalte
- Laufzeit: Max. 5 Jahre (Erstbestellung: max. 3 Jahre)
- Vergütung: Monatliche Pauschale pro Einheit (20–35 €) plus Sonderleistungen
- Leistungskatalog: Buchhaltung, Eigentümerversammlung, Handwerkerbeauftragung, Mahnwesen
- Haftpflichtversicherung: Nachweis einer Vermögensschaden-Haftpflicht
- Kündigungsfrist: Seit WEG-Reform 2020 jederzeit abberufbar, Vertragskündigung oft 3–6 Monate
Sprechen Sie mit Nachbarn und Bewohnern vor Ort. Niemand kennt die Vor- und Nachteile eines Viertels besser als die Menschen, die dort leben. So erfahren Sie Details, die in keinem Exposé stehen.
Gut zu wissen: Kaufnebenkosten sind in der Regel nicht finanzierbar – die meisten Banken erwarten, dass Sie diese vollständig aus Eigenkapital bezahlen.
Zertifizierungspflicht
Seit 2024 können Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen. Die Zertifizierung erfordert den Nachweis von Fachkenntnissen durch IHK-Prüfung oder gleichwertige Qualifikation.